Zu Beginn des Aufenthaltes muss ein Impfpass vorgelegt werden, der für die Dauer des Aufenthaltes in der Katzenpension bleibt. .
Die Katze muss gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche und bei Freigängern gegen Tollwut geimpft sein. Die letzte Impfung darf nicht älter als ein Jahr sein. .
Ein Floh- und Zeckenmittel wird von mir bei Beginn des Pensionsaufenthaltes verabreicht .
Kater die älter als 6 Monate sind müssen kastriert sein. .
Sollte die Katze während des Aufenthaltes einen Tierarzt benötigen, trägt der Halter die Kosten. .
Die Katzenpension übernimmt keine Haftung für während des Aufenthaltes auftretende Krankheiten, Verletzungen oder den Todesfall des Tieres, soweit dies nicht durch grob fahrlässiges Verhalten des Katzenpensionsbesitzers oder Betreuers verursacht worden ist. Die Beweislast hierfür liegt beim Tierbesitzer. .
Die Bezahlung erfolgt in bar bei Abholung der Katze. Bezahlt wird immer ein voller Tag. .
Eine Verlängerung des Aufenthaltes ist nach telefonischer Absprache möglich, kann aber nicht garantiert werden. .
Sollte die Katze 7 Tage nach dem Ende der Reservierung nicht abgeholt worden sein und eine Kontaktaufnahme mit dem Besitzer nicht stattgefunden haben, so wird die Katze an einen Tierschutzverein übereignet, der die Katze an einen neuen Besitzer vermittelt. .
Ab 2017 ist das Bringen oder Abholen Ihrer Katze(n) an Sonn- und Feiertagen nicht mehr möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass an diesen Tagen unsere Pension geschlossen bleibt. .
Für das Holen und Bringen Ihrer Katze berechnen wir 0,35 € pro Kilometer und eine Aufwandsentschädigung von 15,00 € .
Mit der Unterzeichnung der Anmeldung erkennt der Katzenbesitzer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an.